Im Mai 1950 fand ein reger Briefwechsel zwischen dem PCK in Wrocław mit dem Zentralausschuss des PCK in Warschau und dem Gesundheitsministerium statt. Grund für diese intensive Korrespondenz waren Vorfälle im Państwowy Szpital Wojewódzki in Wrocław. Angeblich hatten Blutkonserven einer PCK-Blutspendestation bei mindestens drei Patienten schwere gesundheitliche Schäden hervorgerufen, die in einigen Fällen zum Tod führten.
Eine Untersuchungskommission des Ministerstwo zdrowia rekonstruierte die Vorfälle, die sich vom 14. bis 28. April ereignet hatten. Im Rahmen der Untersuchung kontrollierte die Kommission die Blutspendestation des PCK, die sich im Państwowy Szpital Kliniczny Nr. 3 in der ul. Poniatkowskiego 2 befand. Dabei entnahm sie beispielsweise Proben von destilliertem Wasser, Glukose, Konservierungsflüssigkeit sowie Proben einiger dort gelagerter Blutkonserven (AAN, 2/284/13, Blatt 13-14).
Das Protokoll der Untersuchungskommission diente am 12. Mai 1950 als Grundlage für ein Treffen des PCK mit dem Państwowy Zakład Higieny im Hauptsitz des PCK in Warschau, bei dem die weitere Untersuchung erfolgen sollte (AAN, 2/284/13, Blatt 15).
Ein interessantes Detail der Briefwechsel ist, dass die Angelegenheit geheim behandelt wurde. Alle Briefe enthielten als Betreff das Wort tajne (geheim). Außerdem handelte der derzeitige Vorsitzende des PCK, Jan Rutkiewicz, offenbar in einer Doppelfunktion. Er war gleichzeitig der zuständige Dyrektor Departamentu im Gesundheitsministerium, der dem PCK-Zentralausschuss in Warschau Abschriften aller Berichte der Untersuchungskommission zuschickte (AAN, 2/284/13, Blatt 7). Hierzu zählten auch Kopien der Krankenakten. Beispielsweise vermerkte Dr. med. Henryk Berger am 25. April 1950 in der Akte von Dymitr Grabowski als klinische Erklärung „wahrscheinlich Schock nach der Transfusion“ (AAN, 2/284/13, Blatt 136).
Bereits am 10. Mai 1950 stellte das Państwowy Zakład Higieny dem PCK in Warschau eine Rechnung über 5.400 PLN für die Kosten der Untersuchung zu (AAN, 2/284/13, Blatt 28). Die Untersuchung ergab, dass lediglich das destillierte Wasser, welches in der Blutspendestation verwendet worden war, die zulässigen Bleiwerte überschritt (AAN, 2/284/13, Blatt 67).
Sonstige Nachweise über die Schuld oder über die Konsequenzen für das PCK, sind anhand der vorliegenden Quellen nicht nachvollziehbar. Dieses Beispiel verdeutlicht dennoch, dass sich das PCK in einem engen Netzwerk bewegte, in dem neben den regionalen Verbänden des PCK und verschiedenen Krankenhäusern auch das Gesundheitsministerium, das Wehrbüro des Gesundheitsministeriums (AAN, 2/284/13: Blatt 6) und beispielsweise die Gerichtsmedizin vertreten waren.
Quellen:
AAN, 2/284/13, Blatt 2: Brief PCK Wrocław, 24.05.1950
AAN, 2/284/13: Blatt 6: Brief Biuro Wojskowy Ministerstwa Zdrowia, 19.06.1950
AAN, 2/284/13, Blatt 7: Brief Ministerstwo zdrowia, 27.05.1950
AAN, 2/284/13, Blatt 12-15: Protokoll der Untersuchungskommission
AAN, 2/284/13, Blatt 28: Odpis, 10.05.1950
AAN, 2/284/13, Blatt 66-67: Oddział wodny
AAN, 2/284/13, Blatt 136: Odpis, 25.04.1950
Diesen Blogbeitrag zitieren
Maren Hachmeister (2017, 20. April). Todesfälle durch Blutkonserven. Selbstorganisation im Sozialismus. Abgerufen am 17. April 2024, von https://doi.org/10.58079/uisk